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Ingenieur-Beratung Ellrott + Dr. Reinhardt GmbH

Zulassungen nach RAP Stra

Gemäß Bescheinigung des niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 24.07.2007 ist unser Prüfinstitut für die in der Tabelle aufgeführten Arten von Baustoffprüfungen (s. Zeile 0 - 4) anerkannt. Diese Anerkennung erstreckt sich auf folgende Baustoffe und Baustoffgemische (Fachgebiete) sowie die daraus hergestellten Schichten:

 

A

B

C

D

G

H

I

 

 

Böden

einschl.

Bodenver-

besserungen

 

Bitumen

u. bitu-

menhaltige

Bindemittel

Fugen-

füllstoffe

 

 

Gesteins-

körnungen

 

 

Asphalt

 

 

 

Hydr. geb.

Gemische

einschl.

Bodenver-

festigungen

Gemische für Schichten ohne Bindemittel

0

Baustoffeingangsprüfungen

      D0      

1

Eignungsprüfungen

A1

 

 -

 

G1

H1

I1

2

Fremdüberwachungen

 

B2 a

 -

 

G2

 

I2

3

Kontrollprüfungen

A3

B3

C3

D3

G3

H3

I3

4

Schiedsuntersuchungen

A4

B4

C4

D4

G4

H4

I4

 

   

   Im Rahmen der RAP-Stra-Anerkennung nicht mögliche Kombination

 

a Anerkennung für Fremdüberwachungsprüfungen nur für Bitumenemulsionen gemäß TL G BE-StB bis zur Einführung 

   entsprechender Europäischer Normen.

 

Die Anerkennung erfolgt auf der Grundlage der "Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau" (RAP Stra, Ausgabe 2004).

 

 

Prüfstellenleiter:

Dr.-Ing. Ingo Reinhardt

Stellvertreter des Prüfstellenleiters:

Dipl.-Ing. Wolfgang Ellrott

 

 

 

 

 

E-Mail:

dr.rue@t-online.de